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Stiftungen der Universität Freiburg

Wer entscheidet über die Mittelvergabe?

Die Stiftungsverwaltung sorgt dafür, dass alle erwirtschafteten Mittel ungeschmälert dem gewünschten Förderbereich zufließen. Bei den einzelnen Stiftungen ist in der Satzung festgelegt, wer über die Verteilung der Mittel entscheidet (z.B. Rektor der Universität Freiburg im Einvernehmen mit dem Dekan).
Wichtiges Kontrollinstrument ist der jährlich aufzustellende Haushaltsplan sowie der Haushaltsabschluss.
Sowohl der Haushaltsplan wie auch der Haushaltsabschluss als Entlastung für die Stiftungsverwaltung sind über den Universitätsrat dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Fachaufsicht zu vorzulegen. Das Vermögen wird getrennt vom Landeshaushalt verwaltet.

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