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Stiftungen der Universität Freiburg

Vereinigte Studienstiftungenverwaltung

Satzung vom 29.05.1980; Neufassung der Anlage 1 am 30.01.1984:

Die Verwaltung der an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bestehenden Studienstifungen wurden zur Erleichterung ihrer Teilnahme am Rechtsverkehr unter der Bezeichnung "Vereinigte Sudienstiftungen-Verwaltung der Albert-Ludwigs-Universität Freiurg (VStStV) Rechtspersönlichkeit verliehen. Die VStStV ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck, die Universität Freiburg, deren Mitglieder und sonstigen Anspruchsberechtigten durch finanzielle Zuwendungen in Lehre, Forschung und Studium, Aus- und Weiterbildung zu unterstützen.

Die VStStV ist eine geschlossene Stiftung, das heißt, Zustiftungen sind nicht möglich. Ebenso können hier keine neuen Stiftungen eingebracht werden. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden rechtsfähigen Einzelstiftungen wurden in das Vermögen der VStStV überführt.

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