Über die Stipendiatinnen und Stipendiaten
Auswahl
Ausschlaggebend für die Vergabe eines Deutschlandstipendiums ist insbesondere das Leistungskriterium. Nur Studierende, welche einen exzellenten Notendurchschnitt von mindestens 1,3 (Rechtswissenschaften 9 Punkte) erfüllen, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Als weitere Kriterien werden soziales und gesellschaftliches Engagement, berufliche Vorerfahrung und die Überwindung biographischer Hindernisse in den Auswahlprozess miteinbezogen.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine zentrale Auswahlkommission anhand einer Rangliste, die aufgrund der Bewertung der einzelnen Auswahlkriterien erstellt wurde.

