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Frequently Asked Questions

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  • Wo kann ich mein Förderinteresse anmelden?
    Gerne berät Sie Frau Daniela Mast zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen des Deutschlandstipendiums, Telefonnummer 0761 203-67729 oder per Email daniela.mast@zv.uni-freiburg.de.
  • Wie kann ich Kontakt zu den  Stipendiaten/innen aufnehmen?
    Neben der Stipendienfeier, bekommen Sie, je nach Umfang Ihres Engagements, Zugang zu einem sozialen Netzwerk, dem alle Stipendiaten/innen angehören. Ebenso erhalten Sie die Möglichkeit, die Stipendiaten/innen während eines von der Universität durchgeführten Speed-Dating-Events kennenzulernen.
  • Kann ich die Förderung steuerlich geltend machen?
    Ja, Ihre Spende ist steuerlich  absetzbar (§ 10b Absatz 1 des EStG).
  • Wer soll mit meinem Geld gefördert werden?
    Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Neben der Leistung, die ein vorrangiges Merkmal für die Bewertung der Stipendiat/innen ist, werden auch Merkmale wie soziales Engagement und das Überwinden biographischer Hindernisse gewürdigt.  
  • Wann kann die Förderung beginnen?
    Die Förderung beginnt an der Albert-Ludwigs-Universität immer zum Wintersemester.
  • Wie erfolgt die Auswahl?
    Die Auswahl erfolgt jeweils im Oktober für die Vergabe zum darauf folgenden Wintersemester. Nach einer Vorauswahl, die einen Notendurchschnitt von mindestens 1,3 bzw. 9 Punkten in Rechtswissenschaften erfordert, kommen die Bewerber/innen in die Hauptauswahl, bei der vorrangig nach sozialem Engagement, der Überwindung biographischer Hindernisse sowie Erfahrung in der Arbeitswelt ausgewählt wird. Nach Beurteilung aller Auswahlkriterien wird eine Rangliste erstellt, die als Entscheidungsgrundlage für die aus Professoren/innen und Vertreter/innen der Studierenden bestehende Auswahlkommission dient.
  • Müssen Förderer und Hochschule eine schriftliche Vereinbarung schließen?
    Ja, die Fördervereinbarung der Universität Freiburg finden Sie hier.
  • Wie lange gilt meine Förderung?
    Dies hängt von der Anzahl der Förderjahre ab. Um Förderer zu werden, finanzieren Sie mindestens ein Stipendienjahr (1.800 Euro). Falls Sie weniger als diesen Betrag aufbringen wollen, besteht die Möglichkeit einen Betrag an Alumni Freiburg zu spenden. Dort werden alle Spenden gesammelt und bei der Summe von 1.800 Euro als volles Stipendienjahr an das Deutschlandstipendium ausgeschüttet.
  • Ist die Nennung des Förderers in Verbindung mit dem Namen des Stipendiums möglich?
    Grundsätzlich ja. Formulierungen wie "Deutschlandstipendium der Firma X an der Hochschule Y" oder "Deutschlandstipendium, gefördert von Firma X" sind zulässig und in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht. Eine direkte Benennung des Stipendiums nach dem Förderer (etwa "Firma-X Deutschlandstipendium") ist nicht möglich.
Service und Beratung

Michael Wenzel
Koordinator Deutschlandstipendium
Sedanstraße 6
79098 Freiburg
Tel. +49 761 203-8833
Fax + 49 761 203-8835
borchardt
@service.uni-freiburg.de

 


Daniela Mast
Referentin des Prorektors für Lehre
Akquise und CRM
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
Tel. 0761 203-67729
Fax 0761 203-97534
daniela.mast
@zv.uni-freiburg.de

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