Gremien. Wahlen. Mitbestimmung.

Für 26.000 Hochschulangehörige müssen Entscheidungen getroffen werden.
Akademische Freiheit
Universitäten besitzen traditionell die Akademische Freiheit zur eigenständigen Planung und Einrichtung von Studiengängen, das Privileg öffentlich anerkannte akademische Grade zu verleihen und das Recht zur Selbstverwaltung.
Diesen Aufgaben verpflichten sich Rektorat, Universitätsrat und Senat gemeinsam, jedoch in unterschiedlichen Rollen.
Diesen Aufgaben verpflichten sich Rektorat, Universitätsrat und Senat gemeinsam, jedoch in unterschiedlichen Rollen.
Universitätsrat
Der Universitätsrat fungiert wie ein Aufsichtsrat. Sechs seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende, sind externe Persönlichkeiten. Sie werden vom Wissenschaftsministerium ernannt. Fünf Mitglieder, darunter jeweils ein/e Repräsentant/in der Studierenden und der Mitarbeiter, gehören der Universität an.
Senat
Der Senat repräsentiert alle Bereiche der Hochschule. Aufgrund ihres Amtes gehören ihm an: die Rektoren, der Kanzler, der Rechtsberater des Rektors, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane der elf Fakultäten. Gewählte Mitglieder repräsentieren die Hochschullehrer/innen, den wissenschaftlichen Dienst, die Studierenden und weitere Mitarbeitende. Die Amtszeit der Wahlmitglieder dauert vier Jahre, die der Studierenden nur ein Jahr.
Rektor/Rektorin
Der Universitätsrat wählt den Rektor oder die Rektorin, der Senat muss diese Wahl bestätigen. Seit 2009 wird die Albert-Ludwigs-Universität vom Rektor Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer geleitet. Der Rektor steht dem Rektorat, bzw. dem Vorstand, vor. Der Rektor ist auch Vorsitzender des Senats und seiner Ausschüsse. Rektor und Rektorat setzen die Beschlüsse des Senats und des Universitätsrats um. Der Universitätsrat wählt auch den Kanzler, der für den Haushalt der Universität verantwortlich ist und der gesamten Verwaltung vorsteht.
Allgemeinen Studierendenausschuss
Die Studierenden, die im allgemeinen Studierendenausschuss (AstA) organisiert sind, wirken in den Gremien mit.
Personalvertretungen und Beratungsdienste
Die Personalvertretungen und Beratungsdienste befassen sich mit einer Vielzahl von Themen im Interesse der Mitarbeitenden.
