Meinungsbildung. Entscheidungsfindung.

Aufgabe der Gremien an der Freiburger Universität ist es, alle am Hochschulleben beteiligten Gruppen in das Finden von Entscheidungen einzubeziehen und diese zum Vorteil aller effizient umzusetzen.
Universitätsrat.
Entsprechend dem Landeshochschulgesetz von Baden Württemberg von 2005 fungiert der Universitätsrat wie ein Aufsichtsrat. Sechs seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende, sind externe Persönlichkeiten. Sie werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ernannt. Fünf Mitglieder, darunter jeweils ein/e Repräsentant/in der Studierenden und der Mitarbeiter, gehören der Universität an. Die Amtszeit des Universitätsrats dauert jeweils drei Jahre.
Der Universitätsrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Universität. Er schlägt Maßnahmen vor, die das Profil der Albert-Ludwigs-Universität betreffen.
Der Universitätsrat wählt Rektor und Kanzler. Er tagt mindestens zweimal pro Semester.
Der Universitätsrat trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Universität. Er schlägt Maßnahmen vor, die das Profil der Albert-Ludwigs-Universität betreffen.
Der Universitätsrat wählt Rektor und Kanzler. Er tagt mindestens zweimal pro Semester.
Advisory Committee.
Reflexion und konstruktive Kritik sind essentiell, wenn es darum geht, sich dauerhaft in der Weltspitze der Forschung zu platzieren. Dafür wurde ein ständiger wissenschaftlicher Beirat für das Zukunftskonzept eingerichtet: das Advisory Committee. Der Beirat unterstützt die Universität nachhaltig im Erreichen ihrer Qualitätsziele und -strategien.
Das Advisory Committee besteht aus 11 internationalen, herausragenden Persönlichkeiten aus Forschung und Praxis und repräsentiert das gesamte Fächerspektrum der Universität.
Das Advisory Committee besteht aus 11 internationalen, herausragenden Persönlichkeiten aus Forschung und Praxis und repräsentiert das gesamte Fächerspektrum der Universität.
Senat.
Der Senat repräsentiert alle Bereiche der Hochschule. Neunzehn seiner Mitglieder gehören ihm aufgrund ihres Amtes an: die Rektoren, der Kanzler, der Rechtsberater des Rektors, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane der elf Fakultäten. Zwanzig weitere Mitglieder werden gewählt. Sie repräsentieren die Hochschullehrer/innen, den wissenschaftlichen Dienst, die Studierenden und weitere Mitarbeitende. Die Amtszeit seiner Wahlmitglieder dauert vier Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Der Senat entscheidet in uniweiten Angelegenheiten in den Bereichen Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung und Kunst, soweit diese nicht einem anderen Gremium zugewiesen sind. Der Senat wählt die Prorektoren und beschließt die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und Fachgruppen. Er setzt die Zulassungszahlen für die Universität fest.
Der Senat beschließt die Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität. In der Grundordnung werden Regelungen für die Universität festgelegt, für die das Hochschulgesetz Raum lässt. Der Senat tagt in der Regel monatlich.
Der Senat entscheidet in uniweiten Angelegenheiten in den Bereichen Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung und Kunst, soweit diese nicht einem anderen Gremium zugewiesen sind. Der Senat wählt die Prorektoren und beschließt die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und Fachgruppen. Er setzt die Zulassungszahlen für die Universität fest.
Der Senat beschließt die Grundordnung der Albert-Ludwigs-Universität. In der Grundordnung werden Regelungen für die Universität festgelegt, für die das Hochschulgesetz Raum lässt. Der Senat tagt in der Regel monatlich.
Personalvertretungen und Beratungsdienste.
Die Personalvertretung und die Beratungsdienste setzen sich für die Fragen und Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Wichtige Themen sind dabei u.a. Gleichstellung, Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit, Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Azubis und Gesundheit.
Allgemeiner Studierendenausschuss.
Der „Allgemeine Studierendenausschuss“ (AstA) betreut die Studierenden in kulturellen, sportlichen und sozialen Angelegenheiten. Er setzt sich dafür ein, dass Studierende mit Kindern und Studierende mit Behinderungen im Studium nicht benachteiligt werden. Er arbeitet fakultätsübergreifend. Den AstA bilden insgesamt fünfzehn Studierendenvertreter, vier von ihnen gehören dem Senat an, ein/e dem Universitätsrat. Der AstA tritt einmal im Vorlesungsmonat zusammen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Entsprechend dem Hochschulgesetz in Baden-Württemberg ist der (AstA) nicht zu politischen Stellungsnahmen berechtigt.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27.06.2012 die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen; das Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft (VerfStudG) trat am 14.07.2012 in Kraft.
Die Verfasste Studierendenschaft wird voraussichtlich bis zum 31.12.2013 konstituiert sein. Weitere Informationen zur Errichtung der Verfassten Studierendenschaft finden Sie auf der Wahlplattform.
Entsprechend dem Hochschulgesetz in Baden-Württemberg ist der (AstA) nicht zu politischen Stellungsnahmen berechtigt.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27.06.2012 die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen; das Gesetz über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft (VerfStudG) trat am 14.07.2012 in Kraft.
Die Verfasste Studierendenschaft wird voraussichtlich bis zum 31.12.2013 konstituiert sein. Weitere Informationen zur Errichtung der Verfassten Studierendenschaft finden Sie auf der Wahlplattform.
Wahlen.
Die Wahlplattform veröffentlicht Informationen zu aktuellen Wahlen an der Universität. Neben Terminen und Hinweisen zu den Wahllokalen findet man hier auch die zur Wahl stehenden Listen mit den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.
