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Gasthörer*innen

Sie können sich als Gasthörer*in für die speziell ausgewählten Veranstaltungen in max. vier Fächern (Vorlesungen und evtl. Seminare) registrieren lassen, ohne Altersbeschränkungen oder Zulassungsvoraussetzungen. Dies ist eine Möglichkeit, Vorlesungen zu besuchen, obwohl sie nicht als ordentliche/r Studierende/r an der Universität Freiburg nicht immatrikuliert sind.

Credit zum Foto GH-Flyer SoSe 2024Foto: david/stock.adobe.com    

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Bitte beachten Sie: Gasthörer*innen sind keine Mitglieder der Universität; sie können als Gast die Lernplattform der Universität in ihren Veranstaltungen mitnutzen, aber sie dürfen weder Studien- noch Prüfungsleistungen erbringen und sie haben keinen Zugang zu 'eduroam' etc. Sie können sich einen regulären Ausweis für externe Nutzer*innen an der Information im EG der Universitäts-Bibliothek ausstellen lassen.

 

Hier finden Sie den Gasthörer*innenflyer für das SS 2024 als pdf

Im digitalen Vorlesungsverzeichnis finden Sie die aktuellsten Informationen www.uni-freiburg.de/go/vvz

Anmeldeformular (direkt ausfüllbares Word-Dokument/Word Document)

Anmeldezeitraum für das SS 2024: bis 30. April 2024

Die Anleitung zur Registrierung als Gasthörer*in finden Sie hier ganz unten. Das ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie bitte an Universität Freiburg / Service Center Studium, Sedanstraße 6, 79085 Freiburg

Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühr ist NICHT möglich. Daher ist es wichtig, sich vorab genau zu informieren!

Im Vorlesungsverzeichnis unter www.uni-freiburg.de/go/vvz können sie umfassend prüfen, ob die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen für Gasthörer*innen und in welcher Form (digital, in Präsenz) angeboten werden.(nach unten scrollen und auf +Weiterbildung und Gasthörer*innenstudium klicken)

Bitte beachten Sie, dass Kurse am Sprachlehrinstitut kostenpflichtig sind und es auch keine Ermäßigung für Gasthörer*innen geben kann.

Anmeldung Gasthörer*innenstudium

Die Gasthörer*innenbescheinigung muss beim Service Center Studium bis Vorlesungsbeginn beantragt werden. Sie wird jeweils für ein Semester ausgestellt.

Die Gebühr beträgt pro Semester und Person 50 Euro (Verwendungszweck: Gasthörer*innenstudium, ggf. persönliche Gasthörer*innen-Nummer). Der Einzahlungsbeleg ist zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung einer Gasthörer*innenbescheinigung (Vordruck ist oben online verfügbar) an das Studierendensekretariat zu senden. Die Gasthörer*innenbescheinigung wird Ihnen dann per Post zugesandt. Die Gebühr kann nicht erstattet werden.

Kontoinhaber: Universitätskasse Freiburg , Universität Freiburg

Bank: Baden-Württembergische Bank AG Stuttgart

IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68

BIC/SWIFT: SOLADEST600

Verwendungszweck: Gasthörer*innenstudium, ggf. persönliche Gasthörer*innen-Nummer

  • Ansprechpartner und Antrag auf Gasthörerschaft im SCS

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Service Center Studium SCS
Sedanstr. 6, 79098 Freiburg

Tel: 0761/203-98656 und 203-4237

Mo-Fr 8:30-11:00 Uhr, Mo-Do 13:00 bis 15:00 Uhr

http://www.wb.uni-freiburg.de/gast

Bestellung Gasthörer*innenprogramm

Hier können Sie den jeweils aktuellen gedruckten Gasthörer*innenflyer für das kommende Semester kostenfrei bestellen.

Vorlesungen, Seminare: was ist der Unterschied?

In den Vorlesungen erhalten Sie einen systematischen Überblick über zentrale Konzepte, grundlegende Theorien und praktische Ansätze. Um das Verstehen der vermittelten Inhalte zu erhöhen und die Speicherung des neuen Wissens und dessen flexiblen Abruf in Situationen auch außerhalb der Vorlesungen zu fördern, werden die Hörenden dazu angeregt, die Inhalte eigenständig anzuwenden. Daher können die Vorträge einer Lehrperson in den Vorlesungen durch interaktive Elemente angereichert werden.

Seminare zeichnen sich durch ein hohes interaktives Lernen und eine aktive Rolle der Studierenden bei der Gestaltung von Sitzungen aus. Der Fokus liegt auf der vertieften Auseinandersetzung mit Theorien. Daher kommen hier unter anderem Diskussion und Auswertung von Lernaufgaben, die für die Sitzungen vorbereitet werden oder kooperative Lernformen zum Einsatz.

Was bedeutet digitale Lehre?

Sollte das Studium digital stattfinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Durchführung.

Voraussetzung für die Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen ist IMMER der Zugang zu ILIAS, der zentralen Lernplattform der Universität Freiburg. Dort werden zu den jeweiligen Veranstaltungen Lernräume angelegt, in denen den Studierenden/Gasthörer*innen digitale Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

Als Gasthörer*in erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung und Registrierung die Login-Daten, um sich sowohl auf ILIAS als auch auf HISinOne, dem Campus Management System der Uni, anzumelden. Für die meisten Veranstaltungen müssen Sie sich über HISinOne anmelden (eine Anleitung dazu finden Sie unter dem Reiter („Hilfreiche Links mit Informationen zum digitalen Gasthörer*innenstudium“)

Folgende Möglichkeiten der digitalen Lehre gibt es:

  • Es werden über ILIAS Aufzeichnungen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, die jederzeit angeschaut werden können (asynchron)
  • Es finden Live-Veranstaltungen beispielsweise über Zoom statt (synchron)

 

Um Zutritt zum entsprechenden Lernraum und damit zu den Lehr-und Lernmaterialien zu erhalten, benötigen Sie ein Passwort. Dieses Passwort sollte Ihnen mit dem Beitritt zum Kurs von der Dozentin/dem Dozenten oder der Studiengangskoordination übermittelt werden.

Hilfreiche Links mit Informationen zum digitalen Gasthörer*innenstudium

Vorlesungsverzeichnis (nach unten scrollen und klicken auf +Weiterbildung und Gasthörer*innenstudium) unter www.uni-freiburg.de/go/vvz

 

Sollten Ihnen die Anleitungen nicht weiterhelfen, wenden Sie sich direkt an , Tel. 0761/203-6882. Sehen Sie BITTE von einer Anfrage bei der Servicestelle E-learning ab.

Studienbetrieb im Sommersemester 2024

SS 2024 Montag, 15. April 2024 bis Samstag, 20. Juli 2024

Vorlesungsfreie Tage:

Maifeiertag: Mittwoch, 01. Mai 2024, Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 09. Mai 2024, Pfingstpause: Montag, 20. Mai 2024 bis Sonntag, 26. Mia 2024, Fronleichnam: Donnerstag, 30. Mai 2024

Bei die FÄCHER und DOZENT*INNEN betreffenden Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils unter Kontakt im Gasthörer*innenverzeichnis angegebenen Stellen, bei allgemeinen Fragen an .

Kontaktpersonen

Veranstaltungsinformationen für Gasthörer*innen im Wintersemester 2023

Die Veranstaltungen im Wintersemester sind wieder überwiegend in Präsenz geplant.

Informationen zur Nutzung der Uni-Bibliothek

Gasthörer*innen erhalten keine UniCard und nur einen eingeschränkten Uni-Account (für ILIAS).Sie können sich aber einen regulären Ausweis für externe Nutzer*innen an der Information im EG der UB ausstellen lassen (weitere Infos hier). Die Kosten belaufen sich auf einmalig 12,00 Euro (Zahlung nur mit EC-Karte).

Aktuelle Informationen zur Öffnung unter Corona-Bedingungen finden Sie auf der Homepage der UB https://www.ub.uni-freiburg.de/

Was darf ich als Gasthörer*in? (Status)

Der Gasthörer*innen-Status dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten für Schüler*innen, Berufstätige oder Personen in der nachberuflichen Phase. Wer sich als Gasthörer*in registriert hat, kann für die Dauer eines Semesters die zur Auswahl stehenden Lehrveranstaltungen besuchen, allerdings ohne die Möglichkeit, Prüfungen abzulegen.
Gasthörer*innen können in maximal vier Fächern sämtliche in der Broschüre "Gasthörer*innenstudium" aufgeführten Veranstaltungen besuchen; Übungen und Seminare jedoch nur nach Absprache mit den jeweiligen Dozent*innen. (siehe unten: Satzung Gasthörer*innengebühren)

Anleitung zum elektronischen Vorlesungsverzeichnis (HISinOne)

  • Geben Sie den Link ein: www.uni-freiburg.de/go/vvz
  • Klicken Sie bei „Weiterbildung und Gasthörer*innenstudium“ (unten) auf das Plus-Zeichen (links).
  • Klicken Sie bei „Gasthörer*innenstudium“ auf das Plus-Zeichen (links).
  • Beim gewünschten Fach klicken Sie auf das „Plus-Zeichen“ (links).
  • Direkt unter der Fachbezeichnung finden Sie die entsprechenden Kontaktinformationen zum ausgewählten Fach.
  • Klicken Sie auf die „Plus-Zeichen“ (links), bis die gewünschte Veranstaltung erscheint. Veranstaltungen sind in blauer Schrift und mit blau-grünen Figuren gekennzeichnet. Wählen Sie per Klick auf den Titel eine Veranstaltung aus. Hinweis: Gibt es kein Plus-Zeichen, so sind in diesem Fach keine Veranstaltungen für Gasthörer*innen freigeschaltet.
  • Über einen Klick auf „Weitere Details einblenden“ (mittig über der Tabelle) sehen Sie Details zur Veranstaltung. Hinweis: Manche Veranstaltungen haben keine Details hinterlegt, hier ist ein Klicken nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass nur die Informationen zur Vorlesung für Sie relevant sind (nicht etwa dort aufgeführte Übungen zur Vorlesung oder Klausurinformationen).

 

Studienfächer

Studienfächerverzeichnis Uni Freiburg: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studienangebot/studienfaecher

Lernmaterialien zu Vorlesungen für Gasthörer*innen

Einige Lehrveranstaltungen, die für Gasthörer*innen freigegeben sind, haben relevante Vorlesungsmaterialien (Skripte, Folien, etc.) auf der Lernplattform Ilias hinterlegt. Die Dozentinnen und Dozenten weisen zu Beginn einer Veranstaltung darauf hin. Um den Zugriff auf die Materialien zu ermöglichen, räumt die Universität Freiburg registrierten Gasthörer*innen einen befristeten Zugang zur Lernplattform ein. https://ilias.uni-freiburg.de/login.php

Wichtiger Hinweis:

Ob der begleitende ILIAS-Lernraum mit Kursmaterialien für Gasthörer*innen zugänglich gemacht wird oder nicht, liegt ausschließlich in der Entscheidung der jeweiligen Lehrperson. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das ILIAS-Administrations-Team im Rechenzentrum keinen Einfluss auf die zugänglichen Lehrmaterialien hat. Sollten Sie die von Ihnen belegten Kurse in ILIAS nicht finden oder wegen der Pandemieregelungen erst Eintritt in den Online-Raum beantragen müssen, wenden Sie sich bitte in jedem Fall direkt an die Lehrperson.

Anleitungen:

Einrichten eines Zugangs zur Lernplattform ILIAS und Herunterladen von Lehrmaterialien: Anleitung Zugang zur Lernplattform ILIAS

 

Satzung Gasthörer*innengebühren/ Registration Fee

Satzung der Albert-Ludwigs-Universität über die Erhebung von Gasthörergebühren vom 26. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 59, S. 503) in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 26. Februar 2021 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 52, Nr. 3, S. 22)

§ 2a Befreiung von der Gasthörergebühr

(1) Auf Antrag werden Lehrkräfte, die an Hochschulpartnerschulen beschäftigt sind, von der Gasthörergebühr befreit. Hochschulpartnerschulen im Sinne dieses Absatzes sind allgemeinbildende und berufliche Schulen, die über die Praxisphasenbetreuung hinaus im Rahmen des Praxiskollegs der School of Education „Freiburg Advanced Center of Education – FACE“ mit den beteiligten Hochschulen eng in den Bereichen Forschung, Fort- und Weiterbildung, Lehre oder Mentoring zusammenarbeiten. Die Hochschulpartnerschule muss in dem Semester, für das die Befreiung beantragt wird, am Praxiskolleg teilnehmen. Die Lehrkraft hat bei der Antragstellung die Beschäftigung an der Hochschulpartnerschule durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung nachzuweisen.
(2) Auf Antrag wird von der Erhebung der Gasthörergebühr abgesehen, wenn die Person, die die Gasthörergebühr schuldet, bedürftig ist. Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen bei Antragstellung nachzuweisen.“ (Quelle: Satzung der Albert-Ludwigs-Universität über die Erhebung von Gasthörergebühren vom 26. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 59, S. 503) in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 26. Februar 2021 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 52, Nr. 3, S. 22)