Springe zu
Forschung
Deutsch | English
Deutsch | English

Redlichkeit in der Wissenschaft

Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft vom 01.6.2022

  • Download
  • Download English Version
    Please note: This English translation is for convenience only. In case of any legal dispute, the German version is authoritative.

Umsetzung der „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

2019 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt. Sie bilden den Konsens der Mitglieder der DFG zu den grundlegenden Prinzipien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis ab und werden durch diese getragen. Der Kodex richtet sich sowohl an Wissenschaftler/innen als auch an die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Er fasst die zentralen Standards guter wissenschaftlicher Praxis zusammen und beschreibt das Verfahren im Falle ihrer Nichtbeachtung. Die Universität Freiburg hat die Leitlinien mit der Neufassung der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ rechtverbindlich umgesetzt.

Für Themen dieser DFG-Leitlinien, für die es an der Universität Freiburg über die „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ hinaus eigene Leitlinien, Regelwerke und Maßnahmenkataloge gibt, wird auf diese in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen.

Dies sind insbesondere:

Grundsätzliche Regelungen

(Nummern verweisen auf die Präambel der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“)

Grundordnung der Universität Freiburg (Nr. 1)

Diversity- und Gleichstellungskonzepte der Universität Freiburg:

Regelungen für Forscherinnen und Forscher

Regelungen für Promovierende, Habilitierende und Betreuende

Regelungen für Professuren

  • Berufungsleitfaden (Nr. 10)
    Die Universität legt großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die angemessene Information über den Verfahrensstand und eine umfassende Betreuung der eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber wie der Neuberufenen. Dieser Leitfaden strukturiert die Abläufe von Berufungsverfahren für W3-, W2- und W1-Professuren (Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren). Er dient der Qualitätssicherung und stellt eine Selbstbindung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg dar.
  • Satzung und Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren (Nr. 11)
    Mit der Tenure-Track-Satzung bekennt sich die Universität Freiburg zur Ausgestaltung eines verlässlichen Tenure Track und zur Gewährleistung fairer akademischer Karrierewege, wozu unter anderem die hierdurch geregelten qualitätsgesicherten Evaluationsverfahren dienen.

Personalentwicklung, Personalführung

Compliance

  • Compliance Regeln der Universität (Nr. 18)
    Wissenschaftler/innen, aber auch alle anderen Mitglieder der Universität werden im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beraten, um Verständnis für das Einhalten bestehender Regelsysteme zu schaffen und deren Einhaltung zu gewährleisten.

Ombudsperson für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft

Die Ombudsperson für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft berät Personen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Außerdem greift sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf. Die Ombudsperson prüft jeden Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und informiert gegebenenfalls die zuständigen Gremien. Sie ist grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. 

Ombudsperson für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft: Prof. Dr. Uwe Blaurock
Kontakt: uwe.blaurock@jura.uni-freiburg.de, Tel. 0761-203 2270

Stellvertreterin: Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer
Kontakt: ursula.nothelle-wildfeuer@theol.uni-freiburg.de, Tel.0761- 203 2115 

Stellvertreter: Prof. Dr. Stephan Ehl
Kontakt: stephan.ehl@uniklinik-freiburg.de, Tel. 0761-203 77300

Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft 

Die Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft hat die Aufgabe, die Rektorin in Angelegenheiten zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft zu beraten und Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Mitglieder der Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft (ständige Mitglieder und Stellvertreter*innen)

Mitglieder mit Befähigung zum Richteramt
Lernhart, KlausVorsitzender Richter am VGH Baden-Württemberg a.D.
Wahle, DorotheePräsidentin des Amtsgerichts Freiburg, Stellvertreterin

Professorale Mitglieder
Fachbereiche Theologie, Philosophie und Philologie 
Striet, Prof. Dr. MagnusMitglied
Riescher, Prof. Dr. GiselaStellvertreterin
Fachbereich Rechtswissenschaft
Pawlik, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. MichaelMitglied
Schäfer, Prof. Dr. Frank L.Stellvertreter 
Fachbereiche Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften 
Kiesel, Prof. Dr. AndreaMitglied
Voss, Prof. Dr. ThamarStellvertreter
Fachbereich Natur- und Umweltwissenschaften 
Korb, Prof. Dr. JudithMitglied
Buchleitner, Prof. Dr. AndreasStellvertreter 
Fachbereich Medizin 
Pollak, Prof. Dr. StefanMitglied
Peters, Prof. Dr. ChristophStellvertreter 

Angehörige des wissenschaftlichen Dienstes
Baßler, Dr. HaraldMitglied
Möller, Prof. Dr. AstridStellvertreterin
Weitnauer, Dr. GabrieleMitglied
Junker, Dr. MarkusStellvertreter 

Geschäftsstelle der „Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“:

Dr. Uwe Tonndorf
Kontakt: uwe.tonndorf@zv.uni-freiburg.de, Tel. 0761-203 9696